Hinweisgeberschutzgesetz

Wichtige Informationen zur Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern in unserem Unternehmen umgesetzt worden. Diese Regelung ist Teil der EU-Whistleblower-Richtlinie und stellt sicher, dass Menschen, die auf Missstände oder Verstöße hinweisen, geschützt werden.

Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, haben wir die VUV Beratungs- und Service GmbH als externen Dienstleister beauftragt, eine Meldestelle für uns einzurichten. Diese Meldestelle steht allen zur Verfügung und garantiert höchste Vertraulichkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Wenn Sie einen Verstoß oder Missstand melden möchten, können Sie dies auf folgende Weise tun:

- Per E-Mail: HGS@vuv-consult.de

- Telefonisch: Sie erreichen uns über unsere Sprachbox unter 0241 47433-55 (Tonaufzeichnung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung).

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass es auch externe Meldestellen gibt, an die Sie sich wenden können, wie beispielsweise das Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie unter [Bundesjustizamt - Hinweisgeberstelle](https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle) weitere Informationen zur Meldung von Verstößen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeiten stehen.

Wir setzen uns dafür ein, ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu schaffen, in dem ein jeder Bedenken äußern kann, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Hinweisgeber*innen sind grundsätzlich vor diskriminierenden oder disziplinarischen Maßnahmen geschützt. Jede gegen Hinweisgebende gerichtete Vergeltungshandlung wird nicht toleriert. Hingegen verlieren Hinweisgebende diesen Schutz, wenn bewusst falsche Angaben gemacht werden.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hahn GmbH & Co. KG