Wir bitten um Beachtung
Eigentlich sollten hier - wie das im allgemeinen üblich ist – wohl formulierte Einkaufsbedingungen stehen. Wir wissen jedoch – genau wie Sie -, dass diesen meistens keine Beachtung geschenkt wird und ihnen im übrigen Ihre Lieferbedingungen gegenüberstehen, die vielleicht entgegen gesetzte Bestimmungen enthalten, weil beide – wie üblich – nicht aufeinander abgestimmt wurden.
Dieser Zustand wird sich nicht ändern, bevor maßgebende Stellen der Wirtschaft ganz allgemein die Einkaufs- und Verkaufsbedingungen so festgelegt haben, das Widersprüche vermieden werden. Bis zu einer solchen Regelung erscheint die Mitteilung von Bedingungen mehr oder weniger als Prestigefrage von geringem praktischem Nutzen; denn kommt es wirklich einmal zu einem Rechtsstreit, bleibt dem Richter, wie bereits in einigen Urteilen geschehen, nichts anderes übrig, als sein Urteil nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fällen.
Die liegen unseren Bestellungen ausschließlich zugrunde. Alle Zweifelsfälle sind vom Gesetzgeber ausreichend geregelt worden. Sie werden daher Verständnis dafür haben, wenn wir uns das Studium etwaiger gedruckter Routinelieferbedingungen, die Sie uns vielleicht mit Ihrer Auftragsbestätigung zukommen lassen und die nicht besonders auf den einzelnen Geschäftsfall formuliert sind, ersparen und annehmen, dass auch Sie sich unserer Auffassung anschließen und mit der Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden sind.
Die von Ihnen verwendeten Bedingungen werden nicht Inhalt des Vertrages, soweit Sie geltendem Gesetzesrecht widersprechen. Hierauf weisen wir jetzt aus Gründen kaufmännischer Vorsicht und der eigenen Rechtssicherheit hin. Eines weiteren gesonderten Widerspruchs unsererseits bedarf es insofern nicht.
Dr. Hahn GmbH & Co. KG