Seit 13.12.2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR). Diese zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Produktsicherheit zu erhöhen. Wir haben Ihnen hier ein Meldeformular eingerichtet, falls es in einem sehr unwahrscheinlichen Fall zu einer Gefährdung durch ein Hahn-Band kommen sollte. Hierbei geht es ausschließlich um schwerwiegende technische, konstruktive Beeinträchtigungen. Optische Mängel oder unzureichende Funktionen des Türelementes sind nicht darunter zu verstehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Türenbauer.