Als erstes Branchenunternehmen erhielten wir von der Zollverwaltung die Bescheinigung als „Authorised Economic Operator" der höchsten Kategorie „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F). Damit werden Lieferungen aus den Werken unseres Unternehmens bei der Zollabwicklung in einem vereinfachten Verfahren abgewickelt.
Mit zunehmender Internationalisierung sind umfangreiche Wechselbeziehungen zwischen Unternehmen in Europa und der ganzen Welt zur Regel geworden. Da verwundert es nicht, dass auch das Zollrecht diesem Umstand angepasst wurde. Es wurde die Rechtsfigur des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“ erschaffen. Ziel dieser Maßnahme ist, dass sich alle in der internationalen Lieferkette eingebundenen Unternehmen als sichere und vertrauenswürdige Unternehmen auszeichnen lassen können. Für einen Produzenten wie uns, der etwa 70% seines Umsatzes außerhalb Deutschlands macht, ist die Beschäftigung mit dieser Thematik zwingend.
„Bis es zur Erteilung des Zertifikats kam, waren viele Fragen zu beantworten und auch einige sicherheitsrelevante Investitionen in den Werken Wickrath und Erkelenz zu tätigen“, erläutert Andreas Hasler, Projektverantwortlicher und Innendienstleiter. So wurden zum Beispiel Kameras installiert und Zutrittskontrollen eingerichtet, damit nur legitimierte Personen auf das Gelände gelangen. Auch Verfahren und Abläufe kamen auf den Prüfstand und wurden den Anforderungen der Behörden angepasst.
Darüber hinaus mussten detaillierte Kenntnisse der bedeutenden Zollvorschriften, Schaffung von Sicherheitsmaßnahmen physischer Art, um den Zugriff auf Unternehmensdaten und Waren zu erschweren, nachgewiesen werden. Die reibungslos funktionierende Logistik und Organisation im Unternehmen ist künftig zu dokumentieren.
Nicht zu vergessen: Das Zertifikat zeichnet uns als sicheres Mitglied der Lieferkette aus. Dieses Gütesiegel hat über den Bereich des Zollrechts hinaus Wirkung. „Wir erwarten“, so Hasler, „dass zertifizierte Unternehmen bevorzugt Verträge mit anderen AEOs abschließen wollen, um keine Sicherheitslücke zu riskieren.“
Die jüngsten Terrorakte, bei denen der normale Lieferverkehr als Transportmittel genutzt wurde, scheint den Zollbehörden Recht zu geben. Mit der Teilnahme am vereinfachten Zollverfahren, versichern wir alle möglichen Maßnahmen ergriffen zu haben, dass Warensendungen aus dem Werk frei von jedem Verdacht sind.